Innung Kassel
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein.
Lust auf Feuer und Flamme?
Hinweise zur Errichtung/Aufstellung von Feuerstätten und zur Verbrennung von Holz
Es ist schön zu Hause zu sein und sich warm und geborgen zu fühlen.
Zu dieser Zufriedenheit kann Ihr Schornsteinfeger viel beitragen!
Hinweise für die Errichtung und den Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe
Eine Feuerstätte für feste Brennstoffe, insbesondere zur Verbrennung von Holz, kann durchaus für eine behagliche Wohnung sorgen und zusätzlich die Umwelt und den Geldbeutel entlasten.
Eine solche Feuerstätte bringt (aber nur) mit Sicherheit Behaglichkeit und Wohlbefinden.
Errichtung/Aufstellung
Bei der Errichtung oder Aufstellung sind die baurechtlichen Vorschriften (Hessische Bauordnung, Feuerungsverordnung und Technische Regeln) zu beachten.
Setzen Sie sich bitte vor der Errichtung oder Aufstellung einer Feuerstätte mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister oder Ihrer zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisterin in Verbindung (es besteht Anzeigepflicht). Er/Sie stellt die Ordnungsmäßigkeit sowie die Brand- und Betriebssicherheit fest, berät Sie neutral und hilft Ihnen Fehler und unnötige Kosten zu vermeiden.
Wird die Ordnungsmäßigkeit festgestellt, wird dies bescheinigt.
Erst nach Vorliegen der Bescheinigung ?Über die sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlage? darf diese betrieben werden. Dies dient Ihrer Sicherheit!
Betrieb der Feuerungsanlage
Bei dem Betrieb der Feuerungsanlage darf es nicht zu unzulässigen Emissionen (Luftverunreinigung und Gerüchen) kommen und der sichere Betrieb der Feuerungsanlage muss dauerhaft gewährleistet bleiben. Auch hier ist der Schornsteinfeger Ihr Partner - er berät Sie und reinigt den Schornstein von Russresten und Rückständen welche bei der Verbrennung zwangsläufig entstehen.
Ihre Feuerungsanlage ist also in guten Händen; Sicherheit inklusive.
Feuchtigkeitsgehalt und Heizwert von Holz
Der Heizwert von lufttrockenem Brennholz (20 % Feuchtegehalt) ist etwa doppelt so hoch als von frisch geschlagenem Holz (60 % Feuchtegehalt).
Lagerzeiten für die Lufttrocknung
Holzart | Lagerzeit ? Jahr/e |
Tanne oder Pappe | 1 |
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Linde, Weide, Erle, Fichte, Kiefer, Birke | 1,5 |
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Buche, Esche, Obstbäume | 2 |
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Eiche | 2,5 |